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Jetzt startet der neue EU-Datenschutz

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Datenschutzgrundverordnung tritt am 25. Mai EU-weit in Kraft.

In der Vergangenheit hatten Unternehmen wie Facebook bei der Nutzung von Userdaten in Europa wenig Grenzen. Doch ab 25. Mai hat die EU aber ein  neues Bollwerk gegen Internet-Datenkraken  am Start. Denn an diesem Tag tritt nach jahrelanger Lobbyschlacht in allen 28 EU-Staaten die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. IT-Riesen wie  FacebookWhatsAppSnapchat , Apple und Co. haben auf die Neuerung bereits reagiert und ihre AGBs entsprechend angepasst. Die heimische Regierung hat das Regelwerk jedoch  etwas aufgeweicht

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Hier ein Überblick über die Änderungen

Warum kommen die neuen Regeln jetzt?

Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. "Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten", heißt es in der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000. Die entsprechenden Regeln waren allerdings von 1995 - und ziemlich überholt. Die Umwälzungen durch Google, Facebook und andere Dienste waren nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Regeln bisher jedem EU-Staat selbst überlassen blieb. Vor zwei Jahren haben sich EU-Staaten und das Europaparlament auf die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Vom 25. Mai an muss sich jedes EU-Land daran halten.

Ein Argument für die neue Verordnung hat Facebook zuletzt selbst geliefert: Bis zu 87 Millionen Nutzer waren Unternehmensangaben zufolge vom aktuellen Datenskandal betroffen. Facebook-Chef Mark Zuckerberg zeigte Reue und wurde während der vergangenen Wochen fast zum Botschafter der EU-Verordnung.

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Was regelt die neue Verordnung?

Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden geregelt werden. Dazu gehören etwa Name, Adresse, Email-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse. Wie die Daten gespeichert werden - digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme - ist egal. Besonders empfindliche Daten zu religiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Die neuen Regeln gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU sitzen, ihre Dienste aber hier anbieten. Deshalb sind Internetriesen mit US-Sitz wie Facebook oder Google davon betroffen.

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Was ändert sich für Verbraucher?

EU-Bürger sollen die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen, ist das Versprechen. Das bedeutet zum Beispiel, dass ihnen ein "Recht auf Vergessenwerden" zugestanden wird. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem haben Verbraucher das Recht auf Auskunft. Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die EU-Kommission nennt als Beispiel die Bonuskarte eines Supermarktes: Kunden könnten etwa erfahren, wie oft sie die Karte verwendet haben, bei welchen Supermärkten sie eingekauft haben, und ob der Supermarkt die Daten an eine Tochter weitergeben hat.

Außerdem bekommen Internetnutzer durch den sogenannten Datenrucksack mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Wechseln sie von einem Anbieter zum anderen, können sie E-Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen. Zudem müssen Verbraucher über Datenschutz-Verstöße - etwa durch Datenlecks oder Hackerangriffe - informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstöße zudem bei nationalen Behörden melden.

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Wie soll das durchgesetzt werden?

Der EU-Datenschutz war bisher ziemlich wirkungslos. Das lag auch an fehlenden Sanktionsmöglichkeiten. Von Ende Mai an drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - je nach dem, was höher ist. Bei Facebook übersteigt das schnell die Milliarden-Marke. Beim Strafmaß sollen Faktoren wie Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der Betroffenen und die Vorsätzlichkeit berücksichtigt werden.

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Was müssen Unternehmen beachten?

Grundsätzlich sollen so wenige Information wie möglich gesammelt werden - es dürfen nur jene Daten erhoben werden, die tatsächlich gebraucht werden. Und diese Daten müssen so sicher gespeichert werden, dass unbefugter und unrechtmäßiger Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust der Daten nicht möglich ist.

Zudem dürfen die Daten nicht länger gespeichert werden, als sie tatsächlich gebraucht werden, und für keinen Zweck genutzt werden, der nicht mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist. Ihren Kunden müssen Unternehmen in einfacher Sprache erklären, warum sie die Daten überhaupt brauchen und wie lange sie gespeichert werden sollen. Unternehmen und Organisationen, die viel mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen zudem einen Datenschutzbeauftragten ernennen.

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Wie fallen die Reaktionen aus?

Verbraucher- und Datenschützer jubeln. Für sie sind die neuen Regeln ein Meilenstein: besserer Schutz der Privatsphäre, mehr Kontrolle über die eigenen Daten, mehr Macht für Strafverfolgungsbehörden bei Rechtsverstößen. "Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes", sagte etwa der Grünen-Abgeordnete und Verhandlungsführer des Europaparlaments Jan Philipp Albrecht nach der Einigung mit den EU-Staaten. Zwei Jahre später sagt die Vize-Generaldirektorin des europäischen Verbraucherschutzverbands Beuc, Ursula Pachl: "Konsumenten profitieren natürlich von vielen neuen Diensten, die auf der Verarbeitung von Nutzerdaten basieren. In vielen Fällen war die Einhaltung dieser Regeln jedoch das schwache Element dieser Dienste."

Offene Kritik kommt auch aus der Wirtschaft kaum noch. Der europäische Unternehmerverband Business Europe begrüßt etwa, dass die Regeln in der EU bald einheitlich sind. Während der Gesetzgebung haben jedoch besonders große Tech-Firmen versucht, den Datenschutz aufzuweichen. Heute fürchten vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sowie Vereine den bürokratischen Aufwand - und hohe Strafen, falls sie gegen die neuen Regeln verstoßen.

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Wie geht es weiter mit dem EU-Datenschutz?

Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr weitere Reformvorschläge für die elektronische Kommunikation via WhatsApp, Facebook oder Skype vorgelegt. Diese sehen in vielen Fällen die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer zur weiteren Verwendung von Informationen wie Inhalt und Metadaten vor.

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