EU-Feinstaubverordnung

Partikelfilterpflicht auch für Benziner

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Hersteller müssen auch Autos mit modernen Ottomotoren sauberer machen.

Um Bürger besser vor gesundheitsschädlichem Feinstaub zu schützen, sollen künftig auch Benzinautos mit besonderen Filtern fahren. Darauf einigten sich Experten der EU-Staaten, wie die EU-Kommission mitteilte. Umweltschützer reagierten erfreut, doch die Autoindustrie hält den Plan für zeitlich nicht machbar. Aktuell gibt es nur wenige Autos mit Ottomotoren (z. B. Mercedes S-Klase), die auch Partikelfilter eingebaut haben. VW hat jedoch bereits angekündigt, dass künftig auch alle Benzin-Modelle sukzessive mit solchen Filtern ausgestattet werden sollen .

Benzinmotoren mit Direkteinspritzung

Bei modernen Dieselautos sind sogenannte Partikelfilter schon in Gebrauch, damit weniger Feinstaub in die Umwelt gelangt. Denn die mikroskopisch kleinen Teilchen werden für gefährliche Atemwegs- und Lungenkrankheiten verantwortlich gemacht. Die Filter sollen nun nach und nach auch für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung eingeführt werden.

Die EU setzt dabei auf Feinstaub-Obergrenzen, die sich laut offiziellen Angaben nur mit Filtern einhalten lassen. Die Vorgaben sollen ab September 2017 für neue Fahrzeugtypen gelten, ein Jahr später für alle Neuwagen in Europa.

Autokäufer müssen zudem künftig in den Fahrzeugpapieren nachlesen können, wie viel Schadstoffe ein Wagen im normalen Fahrbetrieb ausstößt. Schließlich sollen die Testverfahren realistischer werden und auch Starts mit kaltem Motor besser abbilden.

Meinungen gehen auseinander

"Das ist ein guter Tag für Stadtbewohner, die mit Autoabgasen verseuchte Luft einatmen müssen", kommentierte Julia Poliscanova von der Umweltorganisation Transport and Environment. Deutschland stimmte den neuen Auflagen nach Angaben von Diplomaten in dem zuständigen Expertengremium TCMV zu.

Der Verband der Automobilindustrie reagierte mit heftiger Kritik. "Hier wäre ein Veto der Bundesregierung nötig gewesen", erklärte der Verband in Berlin. Die vorgesehenen Fristen bedeuteten einen Eingriff in Produktzyklen und nähmen den Herstellern jegliche Planbarkeit.

"Hier fehlt der politische Wille, die Grenzen des Machbaren anzuerkennen", erklärte der VDA. Die Frist für neue Modelle bis 2017 könne zwar gemeistert werden. Doch dass schon ein Jahr später die Vorgaben für alle Fahrzeugtypen gelten sollten, sei "zeitlich nicht zu schaffen".

Produktionseinbruch als Folge?

In der Folge könnten in Europa bis zu 500.000 Fahrzeuge deutscher Konzernmarken weniger gebaut werden. "Ein Einführungszeitraum bis zum September 2019 hätte die Gefahr solch negativer Folgen vermieden", hieß es weiter.

Die EU-Staaten und das Europaparlament haben nun drei Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Danach gilt sie als angenommen.
 

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