Vorsicht im Herbst

So reagieren Sie bei Wildwechsel richtig

Teilen

Reh, Wildschwein & Co. halten sich leider nicht an die Straßenverkehrsordnung.

In den kommenden Wochen sind wieder vermehrt Wildtiere unterwegs. Autolenker sollten daher besonders vorsichtig fahren. Ausschlaggebend für das höhere Risiko ist laut ARBÖ, dass während und nach der Erntezeit viele Wildtiere gezwungen sind, neue Futterplätze aufzusuchen. Dafür legen sie oftmals weite Strecken zurück und überqueren auch Straßen, wobei Reh, Wildschwein & Co kaum auf Verkehrsschilder, Zebrastreifen oder Verhaltensregeln achten. Daher rät der Autofahrerclub: Runter vom Gas und bremsbereit fahren, denn bei geringerem Tempo bleibt mehr Zeit, auf die plötzliche Gefahrensituation richtig zu reagieren. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass sich der Bremsweg auf nassen Straßen um bis zu 300 Prozent verlängern kann. Der ARBÖ hat aus gegebenen Anlass eine Liste mit Tipps zusammengestellt, die zeigt, wie Lenker bei Wildwechsel richtig reagieren.

Richtig reagieren bei Wildwechsel

  • Speziell auf wenig befahrenen Nebenstraßen besonders vorausschauend fahren.
  • Mit angemessenem Tempo durch Wildwechsel-Zonen fahren, insbesondere während der Dämmerung und bei Dunkelheit.
  • Vor allem bei Übergängen zwischen Feld und Wald, in Waldbereichen oder bei Obstgärten ist mit Wildwechsel zu rechnen.
  • Überquert Rehwild bei Dämmerung oder Nacht die Straße, mehrmals kurz die Hupe betätigen. Dauerhupe vermeiden.
  • Fernlicht irritiert das Wild, sodass es mitten auf der Fahrbahn stehen bleiben könnte.
  • Das Fahrzeug nicht verreißen oder Haken schlagen.
  • Sollte es zu einem Unfall kommen, darf das tote Tier nicht mitgenommen werden.



Was nach einem Wildunfall zu tun ist

Leider kommt es in Österreich sehr häufig zu Unfällen mit Wildtieren. Ist ein Wildunfall passiert, muss die Unfallstelle abgesichert und die Polizei verständigt sowie eine Anzeige gemacht werden. Gemäß §4 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung besteht auch bei einem Wildschaden unverzüglich Verständigungspflicht. Wer keine Meldung vornimmt begeht Fahrerflucht und macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar. Zudem ist dieser Schritt wichtig, um eine Bestätigung für die Kaskoversicherung zu erhalten.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.