Fahrdienst gegen Taxis

OGH-Urteil stärkt Uber in Wien

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Aktuelle Lizenz der Uber Austria GmbH ist rechtens - Verbleib in Wien ab Herbst dennoch ungewiss.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem jüngsten Urteil festgestellt, dass Uber eine Reisebürolizenz in Österreich benötigt. Die Uber B.V. hatten ihren Betrieb in Österreich im Juli 2019 eingestellt hat. Seitdem wird die Fahrdienstvermittlung in Österreich von der Uber Austria GmbH mit einer Reisebürolizenz betrieben.

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Uber zeigte sich zufrieden

"Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich", erklärte der OGH. Die Wiener Taxifunkzentrale 40100 und das US-Unternehmen Uber liefern sich seit Jahren einen Rechtsstreit. Uber zeigte sich mit dem OGH-Urteil zufrieden. "Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen", hieß es am Freitag in einer Stellungnahme.

Ein Nebensatz des OGH-Entscheids zeigt, wie lukrativ der heimische Markt für Uber ist. "Derzeit sind in Wien 2.800 Mietwägen unterwegs, die für die Beklagte Fahrten durchführen. Die Beklagte erzielt am österreichischen Markt einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. EUR", heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

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Zukunft in Österreich ungewiss

Wie es in Österreich mit Uber weitergeht, ist derzeit noch offen. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes ("Lex Uber") beschlossen. Die Taxi-Vertreter lobbyierten stark für das Gesetzesvorhaben. Ab September 2020 gibt es in Österreich nur noch ein einheitliches Pkw-Personenbeförderungsgewerbe. Eckpunkte der Reform sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, sollte das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten. Die Stadt Wien lässt derzeit in einer Studie überprüfen, ob und wie ein Fixpreis umgesetzt werden kann. Rechtliche Fragen haben die Veröffentlichung bisher verzögert.

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