Telefonieren im Auto

Mehr als die Hälfte ohne Freisprechanlage

Teilen

Eine Erhebung des ARBÖ hat ergeben, dass mehr als die Hälfte der Autolenker immer noch ohne Freisprechanlage telefonieren.

Seit 1. Juli 1999 erlaubt der Paragraf 102 Abs 3 Kraftfahrzeuggesetz (KfG).die Benutzung des Handys im KFZ ausschließlich mit Freisprechanlage. Wer 'ohne' telefoniert, begeht keinesfalls ein Kavaliersdelikt sondern bricht das Gesetz, warnen die ARBÖ-Rechtsexperten.

Hier hat sich eine Sorglosigkeit breit gemacht, die gefährlich ist. Viele Autolenker vergessen auf die Kopfhörer oder schließen sie aus Bequemlichkeit für kurze Strecken einfach gar nicht an.

Der ARBÖ appelliert an die Eigenverantwortung der Autofahrer: Im Sinne der Verkehrssicherheit sollte das Handy nur benützt werden, wenn es dringend nötig ist.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.