"Tachojustierung"

Wie man Tacho-Tricksern auf die Schliche kommt

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Ratschläge zum Selbstschutz vor manipuliertem Kilometerstand.

Gebrauchtwagen liegen in Österreich voll im Trend. Insgesamt 977.809 Kfz-Gebrauchtzulassungen gab es im Jahr 2011. Davon handelte es sich bei 802.458 der Fahrzeuge um Pkw. Damit geht leider ein weiterer Trend einher: Tacho-Manipulationen. Experten gehen davon aus, dass rund 10 Prozent der Gebrauchtwagen mit gefälschtem Tacho verkauft werden.

Per Knopfdruck am Laptop
Laut dem ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl funktioniert die Tachojustierung mittlerweile in Minutenschnelle mittels Laptop per Knopfdruck. Im Internet kursieren nicht nur Anbieter einer solchen Dienstleistung, sondern auch Programme zum Selbermachen. Letzteres sei besonders gefährlich. Denn wenn die Software schlampig programmiert ist, kann es sein, dass die Fahrzeugelektronik zu spinnen beginnt. Bis zum Ausfall von ABS und ESP ist alles möglich

Justierung in Österreich legal
Dass die Tachojustierung in Österreich so leicht umsetzbar ist, liegt an der vorherrschenden Gesetzeslage: Das reine Justieren ohne konkrete Verkaufsabsicht ist in Österreich erlaubt. Erst wenn dem Verkäufer ein zeitnaher Täuschungs- oder Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden kann, liegt Betrug vor.

Der ÖAMTC hat nun nützliche Tipps zusammengestellt, mit denen man Tacho-Tricksern auf die Schlicht kommen kann. Diese möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

Tipps, wie sich auch  Laien vor Tacho-Manipulationen schützen können

  1. Offensichtliche Abnützungserscheinungen an Sitzen, Lenkrad, Türschnallen etc. müssen zum Kilometerstand passen.
  2. Die letzten Pickerl-Gutachten verlangen: "Auf dem §57a-Gutachten wird immer der Kilometerstand vermerkt", erklärt Kerbl. Darüber hinaus kann man ein lückenlos ausgefülltes Serviceheft zur Kontrolle heranziehen.
  3. Auch ein Blick unter die Motorhaube kann aufschlussreich sein. "Steht etwa auf dem Ölwechsel-Merkzettel eine höhere Kilometeranzahl als auf dem Tacho, dann kann etwas nicht stimmen", sagt der Experte.
  4. Den Kilometerstand auf dem Kaufvertrag festhalten. Ein Hinweis von ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka: "Bei Verträgen zwischen Privatpersonen kommt der Schutz des Konsumentenschutzgesetzes nicht zum Tragen." Ist der Verkäufer keine Privatperson, beispielsweise ein Autohändler, kommt ein Händler-Gebrauchtwagen-Kaufvertrag zum Einsatz. "Hier genießt man den besten Schutz, wenn der Vertrag ein rundes Siegel mit dem 'Bundesministerium für Justiz – Konsumentenschutz – empfohlener Kaufvertrag' enthält", erklärt Zelenka.

Vor dem Kauf lohnt es sich auch, den gewünschten Gebrauchtwagen von einer Werkstatt des Vertrauens ordentlich durchchecken zu lassen. Geschulte Mechaniker können ebenfalls erkennen, wenn ein Kilometerstand nicht zum Zustand des Autos passt.

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