Was Sie wissen müssen

Alle Infos zur Winterreifenpflicht

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Von 1. November 2014 bis 15. April 2015 gilt die Winterausrüstungspflicht.

Auch wenn in den nächsten Tagen laut den Meteorologen mit keinem Wintereinbruch zu rechnen ist, müssen ab Samstag (1. November) Österreichs Fahrzeuge wieder winterfest gemacht werden. Da tritt die "witterungsbedingte Winterausrüstungspflicht" in Kraft. Diese gilt bis zum 15. April 2015 und bedeutet für heimische Autofahrer, dass sie einige Dinge beachten müssen. Welche das sind, haben wir in einer Text-Slideshow zusammengefasst:

Durchklicken: Alle Infos zur Winterreifenpflicht 1/8
Was bedeutet die Winterreifenpflicht eigentlich?
In Österreich besagt die Winterausrüstungspflicht, dass Pkw bei winterlichen Fahrbahnbedingungen wie Schnee, Schneematsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern montiert haben müssen. Alternativ dazu sind bei durchgängiger Schneefahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt – davon raten die Technikexperten des ÖAMTC jedoch aufgrund des sich gefährlich ändernden Fahrverhaltens ab.
 

Weitere Neuerungen ab 1. Novmeber 2014:

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