Ab 1. November in Kraft

"Winterreifenpflicht" unbedingt einhalten

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Experten warnen vor den rechtlichen Folgen im Falle einer falschen Bereifung.

Von 1. November 2018 bis zum 15. April 2019 gilt für Fahrzeuge auf Österreichs Straßen wieder die situative Winterausrüstungspflicht. Für heimische Autofahrer, die noch mit Sommerreifen unterwegs sind und die Reifen nicht selbst umstecken, ist es also höchste Zeit, um einen Termin für den Wechsel auf  Winterreifen  beim Reifenhändler des Vertrauens auszumachen. Denn wenn man mit einer  falscher Bereifung  bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn unterwegs ist, kann das gravierende Folgen haben.

"Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie Mopedautos besteht von 1. November bis 15. April die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen - also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn - Winterreifen auf allen Rädern montiert sein müssen", erläutert ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki.

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"M+S"-Kennzeichnung und Profiltiefe

Winterreifen müssen über eine "M+S"-Kennzeichnung verfügen und mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufweisen. Als Alternative ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist - der ÖAMTC rät jedoch davon ab.

"Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Abgesehen davon drohen nach Unfällen zivil- und oft sogar strafrechtliche Folgen", betonte Letitzki. Der Experte empfiehlt daher, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten.

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