Ab 2016

Auch Private erhalten NoVA retour

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VfGH hob Ausschluss von Refundierung als gleichheitswidrig auf.

Gute Nachricht für alle Österreicher, die als Privatperson ihren Gebrauchtwagen ins Ausland verkaufen. Denn ab Anfang 2016 - anders als bisher - können auch diese Personen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) zurückverlangen. Dies ergibt sich aus einer neuen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der einen Ausschluss von der Refundierung als "unsachlich und daher gleichheitswidrig" erkannt hatte.

Auch Firmen profitieren
Die Entscheidung gilt auch für Unternehmer, die ihr Auto vorwiegend privat genutzt haben und es ins Ausland verkaufen. Auslöser der höchstgerichtlichen Prüfung war eine Beschwerde eines Kitzbüheler Steuerberaters und eines Salzburger Anwalts, nachdem der Steuerberater nach dem Verkauf seines BMW an eine Münchner Firma mit seinem Antrag auf Rückerstattung der NoVA abgeblitzt war.

Datum steht auch schon fest
Die Aufhebung der entsprechenden Gesetzesstellen im Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 in Kraft. Eine ausdrückliche Reparatur ist somit nicht nötig, doch könnte der Gesetzgeber eventuell spezielle Nachweisverpflichtungen zur Neuregelung formulieren, heißt es in Expertenkreisen.

Inhaltlich hatten sich die Höchstrichter daran gestoßen, dass die NoVA für Unternehmer als Verbrauchssteuer ausgestaltet ist, für Private aber als einmalige Verkehrssteuer. Mit dieser Ansicht hatte der VfGH schon seinen Gesetzprüfungsbeschluss von Juni 2014 begründet. Der Gerichtshof vermöge "nicht zu erkennen, wodurch es gerechtfertigt werden kann, die Vergütungsregelung für Private auszuschließen", hieß es damals.
 

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