EU klagt Österreich wegen NoVA

EU könnte Autokäufern bares Geld bringen

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Das EU-Verfahren wegen der NoVA könnte dazu führen, dass die Republik Österreich Autokäufern Teile der Mehrwertsteuer rückerstatten muss.

Das EU-Verfahren wegen der NoVA könnte dazu führen, dass die Republik Österreich Teile der Mehrwertsteuer rückerstatten muss.
Sollte das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof erfolgreich sein, würde das laut ARBÖ in Österreich eine Rückzahlungslawine zu Gunsten der Autokäufer auslösen. "Fünf Jahre zurück können Autokäufer die zuviel gezahlte NoVA vom Staat zurückverlangen ", informiert Gerald Hufnagel vom ARBÖ-Rechtsreferat.

Insgesamt 467 Mio. Euro

Sollte das EuGH-Verfahren nächstes Jahr erfolgreich enden, müsste an alle Autokäufer zusammen 467 Millionen Euro zurück bezahlt werden, schätzt der Autofahrerklub.

Der Ablauf im einzelnen: Zuerst muss das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren durchgeführt und Österreich verurteilt werden, weil es auf eine (Zulassungs-) Steuer noch eine (Umsatz-) Steuer draufgibt. Das Verfahren selbst kann Monate bzw. Jahre dauern. Ab dem Zeitpunkt der Verurteilung kann die zuviel abgeknöpfte Steuer von den Autokäufern zurückverlangt werden. Unter der Voraussetzung, dass das EU-Verfahren 2010 erfolgreich endet, müsste die zuviel gezahlte Umsatzsteuer bis zum Jahr 2005 zurückerstattet werden.

Die 467 Millionen Euro entsprechen 20 Prozent Mehrwertsteuer auf die geleisteten NoVA-Zahlungen an den Fiskus.
Jahre NoVA-Einnahmen die darauf entfallende USt.
2009 430 Mio 86 Mio
2008 474 Mio 94,8 Mio
2007 456 Mio 91,2 Mio
2006 490 Mio 98 Mio
2005 486 Mio 97,20 Mio
GESAMT 2.336 Mio 467,2 Mio
 
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