Novelle in Begutachtung

Neues Gesetz für automatisiertes Fahren

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Aktuell dürfen bestimmte Assistenz- bzw. automatisierte Systeme nicht genutzt werden.

Mit einer Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) schafft das Verkehrsministerium den rechtlichen Rahmen für automatisiertes Fahren in Österreich. Der Gesetzesentwurf, mit dem Tests der neuen Technologie unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden, geht am Donnerstag (12. Mai) in Begutachtung und soll bereits im Sommer in Kraft treten.

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Erlaubnis für automatisierte Systeme
Derzeit muss das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten werden. Daher dürfen bestimmte Assistenz- bzw. automatisierte Fahrsysteme nicht genutzt werden. Mit der KFG-Novelle werden diese Regelungen überarbeitet und erstmals Möglichkeiten eingeräumt, Fahraufgaben an automatisierte Systeme zu übertragen, berichtete das Verkehrsministerium.

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Autonomes Fahren
"Auch beim automatisierten Fahren hat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer absolute Priorität", betonte Verkehrsminister Gerald Klug (SPÖ). "Fahrerlose Autos wird es auf unseren Straßen nicht geben. Es muss jederzeit jemand hinter dem Steuer sitzen, der sofort korrigierend eingreifen kann." Mit der Novelle soll heimischen Betrieben die Möglichkeit geschaffen werden, ihr Know-how unter realen Bedingungen weiterzuentwickeln.

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