Günstiger Tanken

Spritpreis-Datenbank funktioniert endlich

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Seit Montag ist die Spritpreis-Vergleichs-Plattform online.

Nach einigen technischen Schwierigkeiten (wir berichteten) ist die Spritpreis-Datenbank von E-Control und Wirtschaftsministerium am Montagvormittag online gegangen. Autofahrer können auf der Internetseite http://www.spritpreisrechner.at ihren aktuellen Standort eingeben, die Datenbank spuckt dann die fünf billigsten Tankstellen in der Nähe aus.

[Update: Leider treten bei dem Dienst nach wie vor immer wieder Probleme auf. Die Server werden mit dem großen Andrang einfach nicht fertig. Ab wann die Datenbank wirklich reibungslos funktioniert, steht derzeit nicht fest.]

Start mit Schwierigkeiten

Eigentlich hätte der Spritpreisrechner schon am 16. August online gehen sollen, weil die Serverkapazitäten zu gering waren - respektive der Andrang zu groß - funktionierte die Seite aber nicht. Sogar von einem Hackerangriff war kurzzeitig die Rede gewesen, dies dürfte aber nicht die Ursache für die Probleme gewesen sein.

Ziel: Mehr Wettbewerb
Der zusätzliche Wettbewerb aufgrund der transparenten Preise soll zu günstigeren Spritpreisen führen. Auf der Internetseite sind die Preise der fünf günstigsten Tankstellen in der Umgebung des Autofahrers abrufbar. "Mehr Transparenz erhöht den Wettbewerb am Treibstoffmarkt und schafft bei den Konsumenten ein noch stärkeres Bewusstsein für die Vorteile von Preisvergleichen", so Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner (V) am Montag in einer Aussendung. Neben den günstigsten Preisen seien unter anderem auch Daten über die Öffnungszeiten und das Shopangebot der Tankstellen abrufbar. Kritisiert wird die Datenbank vom Fachverband des Energiehandels und vom Fachverband der Tankstellen in der WKÖ: "Durch die Spritpreisdatenbank wird das Transparenz-Niveau kaum weiter erhöht, allerdings steigt der bürokratische und finanzielle Aufwand, der uns nicht ersetzt wird."

Spritpreis-Verordnung bleibt aufrecht
In Anlehnung an die geltende Spritpreis-Verordnung, wonach die Treibstoffpreise nur einmal am Tag, um zwölf Uhr, erhöht werden dürfen, müssen die Tankstellenbetreiber Änderungen zu diesem Zeitpunkt unverzüglich - also binnen zehn Minuten - melden. Ab dann sind nur noch Preissenkungen möglich, für deren Meldung die Tankstellenbetreiber maximal eine halbe Stunde Zeit haben. Kontrolliert wird die Meldepflicht von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Bei Verstößen können Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro verhängt werden und im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.260 Euro.

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