Jetzt wird es teuer

Verschärftes Handy-Verbot ab sofort in Kraft

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Auch jegliche Art der Tacho-Manipulation ist nun endlich verboten.

Wie an dieser Stelle angekündigt, wurde am 8. Juni 2016 im Bundesgesetzblatt die 32. Novelle des Kraftfahrgesetzes veröffentlicht. Seit 9. Juni (Punkt Mitternacht), also am Tag nach der Kundmachung, sind einige für den Kraftfahrer wichtige Bestimmungen in Kraft.

Verschärftes Handy-Verbot
Für die heimischen Autofahrer ist dabei vor allem das verschärfte Handy-Verbot bedeutend. Denn ab sofort ist jede Verwendung eines Mobiltelefons während der Fahrt - also auch das Schreiben und Lesen von SMS und Mails sowie das Surfen im Internet - verboten, es sei denn, man verwendet eine Freisprecheinrichtung oder das Gerät wird als fix eingebautes Navigationssystem benützt. Wie der ÖAMTC in einer Aussendung mitteilt, sind diesbezüglich die auf dem Server des BMVIT veröffentlichten Antworten im Zuge einer "FAQ-Liste" interessant. Demnach ist etwa das Telefonieren während des Wartens vor einer roten Ampel eindeutig erlaubt.

Strafe für Tachomanipulation
Darüber hinaus wurde auch ein wesentlicher Schritt zur Vermeidung des Betruges beim Gebrauchtwagen-Verkauf gesetzt. Jegliche Manipulation des Kilometerzählers ist in Hinkunft verboten. Auch diese Bestimmung gilt seit Mitternacht. Verstöße können mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Tagfahrlicht für Motorräder
Nunmehr darf auch ganz offiziell bei Motorrädern statt des Abblendlichtes ein vorhandenes Tagfahrlicht eingeschaltet sein, allerdings – so wie bei Autos – nur bei Tag und guter Sicht. Bei Sichtbeeinträchtigung oder Dunkelheit muss Abblendlicht oder Fernlicht benützt werden.

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