Vorsicht bei Gebrauchtwagen

Bei jedem dritten PKW ist der Tachostand manipuliert

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Betrüger haben es nicht schwer. In Österreich ist das Zurückdrehen des Kilometerstands nur bei einer nachweisbaren Betrugsabsicht strafbar.

"Dass der Preis eines Gebrauchtwagen stark von den gefahrenen Kilometern abhängt, ist bekannt", meint ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Dass der Verkauf eines Autos mit einer beschönigten Kilometerleistung strafbar ist, hingegen weniger." Gerade beim Verkauf von Privat an Privat wird dem Käufer oft durch weniger Kilometer ein besserer Zustand des Fahrzeugs vorgegaukelt. Das reine Justieren des Tachos ohne konkrete Verkaufsabsicht ist in Österreich straffrei. Nur wenn dem Verkäufer ein zeitnaher Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden kann, liegt ein strafrechtlich relevanter Betrugstatbestand vor. Meist ist bei Gebrauchtwagen aber die Verkaufskette zu lang, um den Betrüger juristisch noch dingfest machen zu können.

Jedes dritte Fahrzeug manipuliert
Laut aktuellen Medienberichten dürfte bei jedem dritten Gebrauchtwagen, der in Österreich verkauft wird, der Kilometerstand manipuliert sein. Diese Zahl beruht auf Schätzungen von Technikern, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner, die bei einer gemeinsamen Überprüfung mit dem ADAC in Deutschland entstanden sei und vermutlich auch für Österreich gelte. 

Schadenssumme ist enorm

Was für ein Schaden dadurch insgesamt entstehe, sei schwer einzuschätzen - pro Auto seien aber "einige tausend Euro" möglich. Strafbar ist allein das Zurückdrehen der Kilometerzahl bereits seit 2005 in Deutschland, in Österreich nur in Zusammenhang mit einer Betrugsabsicht. Ob der Kilometerstand manipuliert wurde, könnten Werkstätten aber kaum feststellen, wenn es nicht zusätzliche Hinweise darauf gebe, sagte Pronebner.
 

In Deutschland ist das Gesetz schärfer

Bereits seit 2004 versuche der Autofahrerclub diesbezüglich beim Justizministerium zu urgieren - bisher jedoch ohne Erfolg. Eine ähnliche Bestimmung wie in Deutschland "hilft den Konsumenten aber nur mittelbar", meinte die Juristin. "Strafrecht ist eine Hammermethode, aber besser als gar nichts." Dass das Gesetz zumindest eine abschreckende Wirkung habe, sehe man am Beispiel Deutschland, da viele "Manipulierer" nach Österreich oder in die Niederlande ausgewichen seien.
 

Forderungen

Eine bessere - und für die Konsumenten hilfreichere - Lösung sei eine sichtbare und überprüfbare Eintragung des Kilometerstandes im Rahmen des Pickerls. Diese könnte beispielsweise in der "Pickerldatenbank" erfolgen, wo alle Paragraf 57A-Überprüfungen gemeldet werden, erläuterte Pronebner. Sinnvoll wäre auch, die Kilometerzahl künftig so elektronisch im Auto zu speichern, dass man sie nicht verändern kann - "aber das ist Zukunftsmusik".
(Quelle: APA)

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