Vorsicht beim Chrisbaum-Transport

Schlecht gesicherte Christbäume als Sicherheitsrisiko

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Schlecht gesicherter Christbaum am Auto kann bis zu 5.000 Euro kosten. Im Schnitt ist jede vierte Tanne oder Fichte länger als zwei Meter.

Nach der Auswahl des idealen Weihnachtsbaums steht vielen ein mitunter schwieriges Unterfangen bevor: Der Transport in die eigenen vier Wände. Wer gegen die Ladungssicherungspflicht verstößt, muss mit bis zu 5.000 Euro Strafe und einer Vormerkung rechnen. Dabei ist jede vierte Tanne oder Fichte laut Allianz Versicherung ein "Riese" mit mehr als zwei Metern Länge. Mehr als zwei Drittel sind zwischen einem und zwei Metern hoch und damit bereits eine Herausforderung für so manchen Kofferraum. Nur acht Prozent der Bäume sind kleiner als einen Meter.
 

Das sollte man beachten:
Um Gefahren und Unfallrisiken vorzubeugen, muss man besonders auf das richtige Verladen achten, mahnte die Allianz am Freitag in einer Aussendung. Keinesfalls sollte man den Baum quer ins Auto verfrachten und aus dem Seitenfenster baumeln lassen. Gefährlich ist es auch, das Nadelholz lose auf das Fahrzeugdach zu legen und während der Fahrt mit der Hand festzuhalten.
 

Ausreichende Sicherung ist leicht zu bewerkstelligen
Für eine sichere Fahrt muss der Baum gut befestigt werden - zum Beispiel am Dachträger. Spanngurte um den Stamm und um die Zweige verhindern ein Wegrutschen. Bei einem Transport im Auto sollte die Rückbank umgeklappt werden. Bleibt der Kofferraum geöffnet, können Abgase ins Innere des Wagens gelangen, daher ist es ratsam die Fenster einen Spalt breit zu öffnen. Durch die Beladung dürfen weder Sicht noch Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten verdeckt werden.
 

Ragt der Christbaum um mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Autos hinaus, muss er durch eine 25 mal 40 Zentimeter große Tafel mit fünf Zentimeter breitem, rot rückstrahlendem Rand gekennzeichnet werden. Das Schild darf sich maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahn befinden. Ist der im Freien hängende Baum länger als ein Viertel des Autos, handelt es sich um eine Langgutfuhre, für die auf Freilandstraßen ein Tempolimit von 50 km/h gilt.
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